NRW-Regierung hält Leitentscheidung zum Tagebau zurück: 1. September 20206. März 2022 Die CDU/FDP-Landesregierung hatte bereits im letzten Winter eine neue Leitentscheidung zu den Braunkohletagebauen unmittelbar nach Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundestag angekündigt. Das Gesetz wurde am 3.7.2020 vom Bundestag beschlossen. Seitdem sind Wochen vergangen und die Vorstellung und Diskussion wurde dem Landtag für Anfang September angekündigt. Der Zeitpunkt der Vorstellung der Leitentscheidung im Landtag schien in Ordnung, weil interessierte Bürger*innen im Rheinischen Revier je nach den Aussagen im Leitentscheid durchaus ihre Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl überprüfen konnten. Jetzt jedoch heißt es aus den Düsseldorfer Ministerien ‚Kommando zurück‘! Die Bekanntgabe erfolgt erst Ende September im Landtag und am 9. Oktober gegenüber dem Braunkohlenausschuss. Eindeutig soll eine allgemeine und öffentliche Diskussion über die Leitentscheidung keinesfalls die Kommunalwahl beeinflussen. „Es ist damit offensichtlich: Selbst für die Regierungskoalition in Düsseldorf ist der Inhalt für die Menschen im Revier so niederschmetternd, dass man bei CDU und FDP massiv Angst vor einem extremen Stimmenverlust hat. Das ist klare Wählertäuschung“, so Horst Lambertz, Vorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss. Gudrun Zentis, stellvertretende Vorsitzende des Braunkohlenausschusses, ergänzt: „Nachdem das Bundesgesetz zum Kohleausstieg für die meisten Menschen hier einer Aufkündigung des Kompromisses der Kohlekommission gleichkommt, kündigt sich damit ein weiterer Schlag gegen die Menschen an, insbesondere gegen diejenigen, die immer noch von einer Umsiedlung bedroht sind, ohne dass dies energiepolitisch begründet werden kann, wie das Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der TU Berlin ergeben hat. Das werden wir der Öffentlichkeit in dieser Deutlichkeit auch sagen“. Die beiden Grünen-Politiker*innen prüfen zur Zeit, welche konkreten Schritte sie gegen die Verzögerung einleiten können.