Die Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig 20. Dezember 20196. März 2022 Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat über die Abschaffung der Stichwahl der schwarz-gelben Landesregierung entschieden. In kurz: Die Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig. “Das bedeutet, dass es bei der Wahl von BürgermeisterInnen und LandrätInnen in Zukunft wieder einen zweiten Wahlgang geben wird, wenn niemand in der ersten Runde die absolute Mehrheit für sich gewinnen kann.” erklären Anna Stenz und Rüdiger Warnecke, Vorsitzende der GRÜNEN im Rhein-Erft-Kreis. “Für uns ist das eine sehr gute Nachricht, denn es gewinnt die Demokratie. Ohne die Stichwahl würde jemand die Wahl gewinnen, obwohl sie oder er keine Mehrheit von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat. Zwar ist die Durchführung eines zweiten Wahlgangs kostenintensiv und aufwendig, aber das muss uns unsere Demokratie vor Ort mindestens wert sein.